Die Polizei ergänzte diese Absicherung noch durch eine gelbe Warnleuchte, und an dem etwa 50 Meter hinter dem Anhänger stehenden Streifenwagen leuchtete zudem das Blaulicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Das Betriebspersonal hatte weder eine Warnleuchte übersehen noch gegen zwingende Betriebsroutinen verstoßen: Der Fehler ist wegen angeblicher Unwahrscheinlichkeit nicht vorgesehen.
( Quelle: TAZ 1996)