Warschau-Fahrt

  1. Nach Einschätzung des Gerichts sowie der vorliegenden Erkenntnisse beim Regierungspräsidium habe Dieke selbst von einer verhältnismäßig geringen Schuld für die beiden angeklagten Tatbestände (Warschau-Fahrt, private Essen) ausgehen müssen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.03.2004)