Danach verlängert sich die Kündigungsfrist auf mindestens vier Wochen - unabhängig davon, ob die Wartezeit noch läuft oder nicht.
( Quelle: Handelsblatt vom 15.11.2005)
Ich ging zur U-Bahn, um nach wenigen Minuten Wartezeit durch eine Ansage informiert zu werden, daß der nächste Zug im Rahmen von Pendelverkehr in etwa zehn Minuten abfahren würde.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)