Wassereinlaufs

  1. Der Kl. hat behauptet, das Wasser sei durch die Kellerfenster, die sich 20 cm über dem Niveau des Wassereinlaufs befänden und durch eine 7 cm hohe Stellplatte gesichert seien, in das Haus eingedrungen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)