Wasserschutzabgaben

  1. Kommunen, die einen Antrag auf Gelder aus den Wasserschutzabgaben stellen, sollen dann zunächst einen Sockelbetrag und zusätzlich entsprechend der Einwohner- und Beschäftigtenzahl eine "Pauschale" bekommen können. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)