Die Wasserstraßenverwaltung argumentiert, es handle sich auf weiten Strecken um reine Unterhaltungsmaßnahmen; das hat den Vorteil, daß sie sich aufwendige Verfahren mit Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung ersparen kann.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)