In dem Vergleich drückt der Freistaat Bayern sein Bedauern darüber aus, "daß die Abwehr von Gewalttätigkeiten durch Wasserwerfereinsatz mit CN/CS-Reizstoffbeigabe und CN/CS-Wurfkörper die friedlichen Kläger körperlich beeinträchtigte".
( Quelle: TAZ 1987)
Die Polizei reagierte mit einem Schlagstock- und Wasserwerfereinsatz gegen den ersten Block des Demonstrationszuges.
( Quelle: Junge Welt 2000)