Wer sich bei Cybergold registriert hat, bekommt für den Aufruf eines Web-Angebots einen halben oder einen ganzen Dollar - jedenfalls dann, wenn die jeweiligen Web-Anbieter mit Cybergold einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben.
( Quelle: Die Zeit (05/1998))
Im Endeffekt würde das sonst darauf hinauslaufen, daß das oberste Internet-Verwaltungsgremium über die Zulässigkeit eines Web-Angebots mit tatsächlichem oder vermeintlichem verbotenen Inhalt entscheiden müßte: "Das ist nicht unser Geschäft."
( Quelle: )