Web-Shopper

  1. Web-Shopper müssen nicht mehr zum Zeitpunkt der Lieferung bestellter Waren zu Hause sein, ihre Nachbarn um Annahme bitten, oder gar Pakete zu festgelegten Öffnungszeiten am Paketschalter abholen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.10.2001)