Wegebeläge

  1. Gefördert werden das Aufnehmen von Asphalt- und Betonflächen, Wegebeläge mit Regenwasserversickerung, Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, das Anlegen von Wiesen und Beeten, die Einrichtung von Sitzgruppen und einiges mehr. ( Quelle: TAZ 1992)