Doch Angst ist etwas anderes als das blinde Wegschieben. 36 Stunden könnten Verstorbene nach den Vorschriften noch zu Hause bleiben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.05.2003)
Das Wegschieben des Motorrads sei gleichbedeutend mit dem Besitz und Gebrauch eines Kraftfahrzeugs.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.02.2002)