Der Dienst im Wachregiment wurde im Wehrausweis mit Stempel der NVA bescheinigt, weil der Wehrdienstausweis als offizielles Dokument keinen MfS-Dienststempel enthalten durfte. Der Dienst im Wachregiment war dem Wehrdienst gleichgesetzt (22).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nur vorzeigen muss man: Wehrdienstausweis, frühere Renten-bescheide, Schwerbehindertenausweis, Geburtsurkunden der Kinder oder Familienbuch, Belege für Erziehungszeiten, Adoptionen, Pflegschaften und ähnliches.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 26.04.2002)