Auch der 2. Wehrdienstsenat ging bei der Bestandsaufnahme zunächst von einem außerordentlich schweren Dienstvergehen aus, sprach von einem 'Versagen im Kernbereich der Pflichten eines Soldaten'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Wehrdienstsenat sprach den 1957 geborenen Soldaten vom Vorwurf eines Dienstvergehens frei und hob die Herabsetzung zum Hauptmann auf.
( Quelle: Merkur Online vom 23.06.2005)
Doch der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (mit Sitz in München) wies jetzt die Berufung zurück.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das hat erst Ende Juni der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bekräftigt: Einer Sanitätsunteroffizierin wurde versagt, als Militärkraftfahrlehrerin in eine Laufbahn des Truppendienstes zu wechseln.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)