Wehrdienstsenat

  1. Auch der 2. Wehrdienstsenat ging bei der Bestandsaufnahme zunächst von einem außerordentlich schweren Dienstvergehen aus, sprach von einem 'Versagen im Kernbereich der Pflichten eines Soldaten'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Der Wehrdienstsenat sprach den 1957 geborenen Soldaten vom Vorwurf eines Dienstvergehens frei und hob die Herabsetzung zum Hauptmann auf. ( Quelle: Merkur Online vom 23.06.2005)
  3. Doch der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (mit Sitz in München) wies jetzt die Berufung zurück. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Das hat erst Ende Juni der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bekräftigt: Einer Sanitätsunteroffizierin wurde versagt, als Militärkraftfahrlehrerin in eine Laufbahn des Truppendienstes zu wechseln. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)