Wie bereits das Oberlandesgericht befand der BGH, Lehnigk-Emden wäre "mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kriegsgerichtlich verfolgt worden", hätte die Wehrmachtsjustiz von den Morden erfahren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Festgestellt wird ebenfalls, daß "die von der Wehrmachtsjustiz während des Zweiten Weltkrieges verhängten Urteile unter Anlegung rechtsstaatlicher Wertmaßstäbe Unrecht waren".
( Quelle: TAZ 1997)