Ihnen drohen laut Wehrstrafgesetz bis zu fünf Jahre Haft.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.11.2004)
Der Deutsche Bundestages sollte bei Auslandseinsätzen eine Berichtspflicht für Bundeswehrangehörige zu Menschenrechtsverletzungen in zukünftige Mandate aufnehmen, wie sie schon durch das Wehrstrafgesetz und das Völkerstrafgesetzbuch vorgezeichnet sind.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.08.2004)