Weihnachtsgeld

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  1. Der Arbeitgeber hat in solchen Fällen also nicht das Recht, seinem betroffenen Mitarbeiter das Weihnachtsgeld zu streichen oder es wegen fehlender Leistungen zu kürzen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Dann fällt für die Bundesbeamten das Urlaubsgeld weg, das Weihnachtsgeld - das ohnehin kein volles 13. Gehalt war - wird auf 60 Prozent gekürzt. ( Quelle: Tagesschau Online vom 12.07.2003)
  3. Die Bundesbeamten erhalten vom nächsten Jahr an kein Urlaubsgeld mehr, das Weihnachtsgeld wird auf 60 Prozent gekürzt und nicht mehr als einmalige Sonderzahlung geleistet, sondern auf die monatlichen Bezüge umgelegt. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.08.2003)
  4. Hinzu kommt, dass viele Beschäftigte ohne Urlaubsund Weihnachtsgeld auskommen müssen und deshalb ganz genau auf den Preis schauen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.11.2004)
  5. Allerdings werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld bis Ende 2000 eingefroren. ( Quelle: TAZ 1997)
  6. Die CDU/FDP-Regierung in Hannover hat erklärt, das Weihnachtsgeld werde von 85 auf 65 Prozent eines Monatsgehalts gesenkt. ( Quelle: Die Welt Online vom 20.06.2003)
  7. Der Zugriff auf das Weihnachtsgeld, der ohnehin durch die ungekündigten Manteltarifverträge nicht möglich gewesen wäre, wurde fallengelassen. ( Quelle: FREITAG 1999)
  8. Warum sollen Belegschaften sich nicht für längere Arbeitszeiten oder weniger Weihnachtsgeld entscheiden dürfen, wenn dadurch die Arbeitsplätze gesichert werden? ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.07.2005)
  9. Zwiebelhofer begrüßte den Vorschlag von IG-Metall-Chef Jürgen Peters, das Weihnachtsgeld von der wirtschaftlichen Lage abhängig zu machen. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 30.12.2005)
  10. Wollen Sie die Arbeitsverträge von Beamten so öffnen, dass etwa die Streichung von Weihnachtsgeld möglich ist? ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.11.2002)
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