Die Klagen aus dem akademischen Mittelbau sind alt und bekannt: Zu wenig Forschungsfreiheit, zu enge Weisungsgebundenheit an den Professor treibt aufstrebende Promovenden und Habilitanden ins Ausland, vornehmlich in die USA.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.12.2002)
Daß der Verfassungsgehorsam contra Weisungsgebundenheit in der Realität kaum Beispiele produzierte, dürfte weniger den geltenden rechtlichen Möglichkeiten zuzuschreiben sein.
( Quelle: Die Zeit 1995)