Diese hat ein Weisungsrechte gegenüber der am Börsenparkett tätigen Handelsüberwachungsstelle, deren erster Chef der frühere 2. Staatskommissar, August Schäfer ist und die einen Teil der privatwirtschaftlichen Deutsche Börse AG darstellt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Geheimdienstkoordinator hat keine Weisungsrechte gegenüber den Diensten.
( Quelle: Die Zeit 1996)