Weisungsvorgaben

  1. Unabhängig davon, ob ein Athlet nun als Arbeitnehmer zu bewerten ist oder ein freies Mitarbeiterverhältnis angenommen hat - die Weisungsvorgaben sind durch den Verein vorzunehmen und den Vereinen ist zu raten, härter vorzugehen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)