Weiterbildungsrecht

  1. Früher, so Knuth, sei der praktische Arzt ein Arzttyp gewesen, der keine durch ein Weiterbildungsrecht gezogene Gebietsgrenze hatte und nach der Approbation die gesamte Heilkunde ausüben durfte. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Einen Ansatz dafür bietet etwa eine Regelung aus dem Weiterbildungsrecht: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)