Er ist dann mit diesen Einkünften stets in Deutschland steuerpflichtig (Welteinkommensprinzip).
( Quelle: DIE WELT 2001)
Grundsätzlich gilt für den deutschen Steuerzahler das Welteinkommensprinzip, das heißt, sämtliche Einnahmen, gleich ob im In- oder Ausland verdient, sind grundsätzlich in der inländischen Steuererklärung anzugeben.
( Quelle: DIE WELT 2000)