Weltpost-Vertrag

  1. Laut Weltpost-Vertrag und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Februar diesen Jahres, darf sich die Deutsche Post im Falle von planmäßigem Remailing zwar vom Kunden die Differenz zum Inlandsporto erstatten lassen. ( Quelle: DIE WELT 2000)