Weltverfilmungsrechte

  1. Ein Vertrag vom Juni 1956 legte fest, daß die Filmaufbau 150 000 Schweizer Franken für die Weltverfilmungsrechte sowie Gagen westdeutscher Mitwirkender übernimmt, die DEFA alle Atelierleistungen, Requisiten, Kostüme und die Kosten für den Rohfilm. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)