Dies jedenfalls hat das Oberlandesgericht Stuttgart jüngst festgestellt und eine Kaufhauskette unter Androhung eines Ordnungsgeldes verurteilt, ein entsprechendes Werbeangebot zu unterlassen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Es sei nicht nachzuvollziehen, daß für private Fernseh- und Hörfunkanbieter für ihr Werbeangebot Mengen- und Plazierungsbeschränkungen bestehen, die es so weder für die Print- noch die Onlinemedien gibt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Mit dem Jahrtausendwechsel steht SAT.1 vor einer Vielzahl von Neuerungen und Weiterentwicklungen im Programm- und Werbeangebot.
( Quelle: OTS-Newsticker)