Werbeanlage

  1. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege sieht in dem Turm nur eine "gigantische Werbeanlage" und befürchtet eine Verschandelung der Stadt. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Außerdem beeinträchtige die Werbeanlage, so die Anordnung, das Ortsbild und verstoße "gegen die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart des Gebietes Spandauer Vorstadt", die ein Flächendenkmal ist. ( Quelle: Die Welt 2001)
  3. Denn schon am 11. Juni hatten Denkmalpfleger und Juristen des Bezirks und des Senats während einer Ortsbegehung festgestellt, dass die Werbeanlage mit diesem Motiv genehmigungsfähig sei. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.09.2001)