Die Schulen haben vertraglich das Recht, gegen bestimmte Werbeinhalte ihr Veto einlegen zu können.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Stattdessen bemüht sich der Rat, der sich selbst immer wieder nach seinen Kompetenzen befragt, darum, den schädlichen Einfluß der Werbeinhalte zurückzudrängen.
( Quelle: TAZ 1990)