Werbeträgern

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  1. Was die offiziell verkaufte Auflage angeht, so zählen dazu nach den Regeln der IVW ("(Informationsgesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern") auch stark rabattierte Verkäufe, zum Beispiel an Fluglinien. ( Quelle: TAZ 1997)
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