Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) als zuständige Aufsichtsbehörde für RTL hatte die Werbeunterbrechnungen zunächst beanstandet und dann in einem Bußgeldbescheid die dadurch erwirtschafteten Einnahmen als Strafe gefordert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)