Werbungskosten müssen wieder im Einzelnen nachgewiesen werden.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Im Gegenzug zu den großzügigeren Zuverdienst-Möglichkeiten fallen allerdings die bislang geltenden Absetzungsmöglichkeiten für Werbungskosten oder Versicherungen weg.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.04.2005)
Beim Eintrag der Freibeträge muß hinsichtlich der Werbungskosten berücksichtigt werden, daß diese einen Mindestbetrag von 600 Euro plus die Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro übersteigen müssen.
( Quelle: Die Welt Online vom 18.10.2004)
Um Werbungskosten und Versicherungen geltend zu machen, muss man die entsprechenden Belege beim Finanzamt vorlegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.02.2003)
Die bislang kompliziert gehandhabten Absetzbeträge - wie beispielsweise Werbungskosten, Beiträge zu privaten Versicherungen, Beiträge zur Riester-Rente - werden durch diesen Grundfreibetrag ersetzt.
( Quelle: Tagesschau vom 04.06.2005)
Das heißt, die Bemessungsgrundlage beinhaltet Einnahmen und Einkünfte und berücksichtigt einen erheblichen Teil von Ausgaben (Werbungskosten) nicht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Auch eine generelle Begrenzung von abzugsfähigen Werbungskosten für Arbeitnehmer, wie sie etwa die FDP plant, wird in der Praxis kaum durchzusetzen sein.
( Quelle: Die Zeit (46/2003))
Voraussetzung ist, daß Werbungskosten wie bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und andere wenigstens den Betrag von 3 200 Mark überschreiten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Gegen die zu erwartende Steuerersparnis (beim Punkt Werbungskosten) machen sich doch die 23,01 Euro für die Belege und Versandkosten von 60 Cent geradezu mickrig aus, wird er gedacht haben.
( Quelle: Abendblatt vom 05.02.2004)
Auf diese Art fallen Steuerberateraufwendungen unter die Werbungskosten und können abgesetzt werden - solange sie mit anderen Werbungskosten über den Pauschbetrag von derzeit 920 Euro hinausgehen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.12.2005)