Werbungskosten

  1. Zinsen bei Steuernachforderungen, Stundungszinsen und Aussetzungszinsen (§§ 233a, 234 und 237 der Abgabenordnung) können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie nicht ohnehin Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. ( Quelle: Steuer 96, UB Media)
  2. In einem Pauschalbetrag für Werbungskosten von 840 Euro sind die ersten 15 Kilometer vom Wohnort zur Arbeitsstätte enthalten. ( Quelle: Abendblatt vom 10.03.2004)
  3. Grundsätzlich gehören auch Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten wie Maklergebühren, Provisionen und Spesen beim Erwerb von Kapitalanlagen nicht zu den Werbungskosten. ( Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)
  4. Konzeptionsgebühren, Finanzierungszinsen und Damnen könnten steuerlich nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.07.2002)
  5. Ich habe kein Verständnis dafür, daß die Abgeordneten Pauschalen erhalten für Aufwendungen, die sie nicht nachweisen müssen, und der Bürger auf der Straße jeden Pfennig seiner Werbungskosten belegen muß. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  6. Das wirkt sich aber nur aus, wenn die gesamten Werbungskosten im Jahr mehr als 2000Mark betragen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.09.2001)
  7. Diese ermitteln sich aus dem Bruttoverdienst abzüglich Werbungskosten. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 27.03.2005)
  8. Die Kosten sind deshalb sowohl bei den Werbungskosten als auch bei den Einnahmen zu erfassen (sog. Bruttoprinzip). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Man könnte annehmen, der als sparsam geltende Krug habe persönlich für die Werbungskosten aufkommen müssen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  10. Folge: Auch die Werbungskosten konnten nur anteilig abgezogen werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.02.2003)