Dabei ist es im Prinzip ganz einfach: Wenn jemand Geld einsetzen muss, um sich Einnahmen zu schaffen, sie zu sichern oder sie zu erhalten, dann hat er Anspruch auf Werbungskostenabzug.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.10.2005)
Der Werbungskostenabzug für den Arbeitnehmer entfällt jedoch dann.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.08.2005)
Werden nun aber ständig hohe Verluste erzielt, vermutet das Finanzamt mangelnde Gewinnerzielungsabsicht - und streicht den Werbungskostenabzug.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.01.2004)
Überhaupt keinen Werbungskostenabzug gestatten die Richter in Brandenburg, wenn eine Wohnung nur kurzfristig vermietet wird, weil der Eigentümer sie anschließend selbst nutzen will.
( Quelle: DIE WELT 2001)