Die Werkverträge erlauben laut Regierungsabkommen die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern an bestimmten Projekten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Werkverträge und Subunternehmertätigkeit würden dabei oft als Tarnung mißbraucht für illegale Leiharbeit und Lohndumping, tadelte der IG-Bau-Vorsitzende Bruno Köbele gestern anläßlich des 16. Gewerkschaftstages seiner Organisation in Dresden.
( Quelle: TAZ 1994)