Werkverträge

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  1. Die Werkverträge erlauben laut Regierungsabkommen die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern an bestimmten Projekten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Werkverträge und Subunternehmertätigkeit würden dabei oft als Tarnung mißbraucht für illegale Leiharbeit und Lohndumping, tadelte der IG-Bau-Vorsitzende Bruno Köbele gestern anläßlich des 16. Gewerkschaftstages seiner Organisation in Dresden. ( Quelle: TAZ 1994)
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