Die Wertheim-Erben haben die KarstadtQuelle AG zu einer Einigung über baldige Wiedergutmachung aufgefordert.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.03.2005)
Zwar versäumten es die vorwiegend in den USA lebenden Wertheim-Erben um ihre heute 72-jährige Sprecherin Barbara Principe, Rückerstattungsansprüche fristgerecht bis 1992 anzumelden.
( Quelle: Handelsblatt vom 04.11.2005)
Matthias Druba, ein Anwalt der Wertheim-Erben, meint, mit dem aktuellen Urteil bekämen Forderungen in Bezug auf das Lenne-Dreieck nun mehr Gewicht.
( Quelle: n-tv.de vom 08.05.2005)
Derweil gibt es offenbar neue Details aus dem Kreis der Wertheim-Erben.
( Quelle: n-tv.de vom 20.03.2005)
Nach Darstellung der Kläger erklärte ein Hertie-Anwalt seinerzeit den Wertheim-Erben, dass deren Anteile an dem Kaufhauskonzern nichts mehr wert seien, weil sich ein Großteil des Besitzes in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone befinde.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.05.2004)
Mit dem Mauerfall eröffneten sich für die Wertheim-Erben weitere Perspektiven.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.10.2002)
Die Verzichtserklärung der Wertheim-Erben von 1951 falle somit nicht unter den Schutz des Abkommens.
( Quelle: Die Welt Online vom 04.04.2003)
In dem Fall hatten zwei Wertheim-Erben geklagt, weil sie sich nach dem Zweiten Weltkrieg bei einer Entschädigungszahlung für ihren von den Nationalsozialisten enteigneten Firmenanteil getäuscht und benachteiligt sahen.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.05.2004)
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte zuvor einen Anspruch von KarstadtQuelle auf die Rückübertragung eines Grundstücks zurückgewiesen und stattdessen den Anspruch der Wertheim-Erben bestätigt.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 30.10.2005)
Der Rechtsanwalt der Wertheim-Erben, Matthias Druba, sagte am Freitag, er sehe sich durch die angekündigte Entscheidung zu Gunsten seiner Mandanten bestätigt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.12.2004)