Der Fall ist äußerst kompliziert, weil die Wertheim-Grundstücke im Berliner Osten von der Sowjetunion enteignet worden waren und 1951 tatsächlich so gut wie nichts wert waren.
( Quelle: Die Welt vom 05.03.2005)
Die Leipziger Richter hatten am 25. Oktober entschieden, dass Karstadt-Quelle keinen Anspruch auf eine Reihe ehemaliger Wertheim-Grundstücke in Berlin habe.
( Quelle: Handelsblatt vom 21.11.2005)