Gebraucht werde eine "Wertpapierbereinigung Ost", bei der die Gläubiger die Rechtmäßigkeit des Papierbesitzes nachweisen müssen, um anschließend ihre Ansprüche geltend zu machen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Zunächst eine Wertpapierbereinigung scharfer und erloschener Papiere.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)