Wertpapierdienstleistungen

  1. Wie das Amt erläuterte, sieht das Wertpapierhandelsgesetz allgemeine und besondere Verhaltensregeln für die Anbieter von Wertpapierdienstleistungen vor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Das Aufsichtsamt nimmt dies zum Anlass, die Institute zu ihrer gesetzlichen Verpflichtung "zur ordnungsgemäßen Durchführung der von ihnen angebotenen Wertpapierdienstleistungen" zu ermahnen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  3. So genannte Allfinanzkonzerne - also Konzerne, die sowohl Bankprodukte als auch Versicherungspolicen und Wertpapierdienstleistungen anbieten - sollen in Zukunft umfassender beaufsichtigt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.05.2004)