Wie das Amt erläuterte, sieht das Wertpapierhandelsgesetz allgemeine und besondere Verhaltensregeln für die Anbieter von Wertpapierdienstleistungen vor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das Aufsichtsamt nimmt dies zum Anlass, die Institute zu ihrer gesetzlichen Verpflichtung "zur ordnungsgemäßen Durchführung der von ihnen angebotenen Wertpapierdienstleistungen" zu ermahnen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
So genannte Allfinanzkonzerne - also Konzerne, die sowohl Bankprodukte als auch Versicherungspolicen und Wertpapierdienstleistungen anbieten - sollen in Zukunft umfassender beaufsichtigt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.05.2004)