Wertpapierhandelsgesetz

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  1. Das derzeit geltende Wertpapierhandelsgesetz aber sieht ausdrücklich keinen Schadensersatz vor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.12.2001)
  2. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz dürfen aber aktienkurs-relevante Insiderinformationen nicht an Dritte weitergegeben werden. ( Quelle: TAZ 1997)
  3. Solche Transaktionen aber sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz meldepflichtig. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.10.2005)
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