Wertpapierhandelsgesetz
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Das derzeit geltende Wertpapierhandelsgesetz aber sieht ausdrücklich keinen Schadensersatz vor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.12.2001)
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Nach dem Wertpapierhandelsgesetz dürfen aber aktienkurs-relevante Insiderinformationen nicht an Dritte weitergegeben werden.
( Quelle: TAZ 1997)
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Solche Transaktionen aber sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz meldepflichtig.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.10.2005)
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