Wertpapierhandelsgesetzes

  1. Prior teilte mit, ihm werde in zwei Fällen Verstoß gegen die Insidervorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes vorgeworfen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Grundsätzlich könnten Bußgelder von bis zu drei Millionen Mark verhängt werden, wenn Unternehmen gegen die Ad-hoc-Pflicht nach Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.10.2001)