Wertpapierwesen

  1. Alle Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften von über fünf Prozent müssen dem Bundesaufsichtsamtes für das Wertpapierwesen (BAWe) gemeldet werden. ( Quelle: )
  2. Da die Warnung möglicherweise zu spät an die Öffentlichkeit gebracht wurde, ermittelt nun auch noch das Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  3. Das im Januar 1995 gegründete Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen in Frankfurt am Main verfolgt mit seinen Computern ständig alle Bewegungen an der Börse. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)