Alle Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften von über fünf Prozent müssen dem Bundesaufsichtsamtes für das Wertpapierwesen (BAWe) gemeldet werden.
( Quelle: )
Da die Warnung möglicherweise zu spät an die Öffentlichkeit gebracht wurde, ermittelt nun auch noch das Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Das im Januar 1995 gegründete Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen in Frankfurt am Main verfolgt mit seinen Computern ständig alle Bewegungen an der Börse.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)