Auf die eklatanten Wertungswidersprüche und Umgehungsmöglichkeiten dieses Rechtsprechungskonzepts ist wiederholt hingewiesen worden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Es sollen "Wertungswidersprüche und Ungleichgewichte zwischen den Strafen für Körperverletzungs-, Tötungs- und Sexualdelikte einerseits sowie für Eigentums-, Vermögens- und Urkundendelikte andererseits beseitigt" werden.
( Quelle: TAZ 1996)