Wesensgehalts

  1. Ich will mich nicht lange bei der Diskussion aufhalten, ob bei der Bestimmung des Wesensgehalts ein strenger Maßstab in Form einer absoluten Grenze anzulegen ist oder eine etwas geschmeidigere Abwägung unter Verhältnismäßigkeitsaspekten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)