Nach der neuen Verordnung, die im Juni erlassen wurde, nachdem zwei Kampfhunde den sechsjährigen Volkan töteten, müssen diese Tiere einen Wesenstest bestehen und ihre Halter ein berechtigtes Interesse zur Haltung nachweisen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Die Halterlobby nimmt den Wesenstest ins Visier.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.03.2004)
Die Bundestierärztekammer geißelt den hessischen Wesenstest als zu streng.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.03.2004)
Ob die Gefährlichkeit von Hunden der betroffenen Rassen im Einzelfall durch einen Wesenstest ausgeräumt werden könnten, sei eine offene Frage, die erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden könne.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Alfred Kaufhold, der Leiter einer Polizeihundeschule, gab zudem zu bedenken, dass der vorgesehene Wesenstest nur eine Momentaufnahme und wenig aussagekräftig sei.
( Quelle: Die Welt Online vom 31.10.2002)
Er schlägt jetzt deshalb vor, jene Hunde, die den Wesenstest bestanden haben, wieder an ihre ehemaligen Besitzer zurückzugeben.
( Quelle: Die Welt 2001)