Wesenstests

  1. Die Aufnahme von Wesenstests für so genannte Kampfhunde ist ein weiterer, wichtiger Schritt zur Umsetzung der neuen Hamburger Hundeverordnung und damit zur Eindämmung der Gefahr, die von vielen der dort genannten Tiere ausgeht. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte eine Wiederholung des ersten Wesenstests angeordnet, der im April 2004 mit negativem Befund durchgeführt worden war, weil der Hund in Abwesenheit des Halters getestet wurde. ( Quelle: Die Welt vom 19.04.2005)