Der Rest zahlte zwar mehr, als der Mietspiegel auswies, aber ohne die "Wesentlichkeitsgrenze" von 20 Prozent zu überschreiten.
( Quelle: TAZ 1996)
Die Regierung hat die so genannte "Wesentlichkeitsgrenze" des Beteiligungsanteils von 25 Prozent auf zehn Prozent und inzwischen nur noch ein Prozent gesenkt.
( Quelle: Die Welt vom 16.07.2005)