Wesentlichkeitsgrenze

  1. Der Rest zahlte zwar mehr, als der Mietspiegel auswies, aber ohne die "Wesentlichkeitsgrenze" von 20 Prozent zu überschreiten. ( Quelle: TAZ 1996)
  2. Die Regierung hat die so genannte "Wesentlichkeitsgrenze" des Beteiligungsanteils von 25 Prozent auf zehn Prozent und inzwischen nur noch ein Prozent gesenkt. ( Quelle: Die Welt vom 16.07.2005)