Laut Mendiburu geht es auch um zwei Sitze der Bezirksbürgermeister im künftigen Aufsichtsrat und um die Gleichbehandlung von Ost- und Westbeschäftigten beim Kündigungsschutz.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze ist bei Westbeschäftigten von 7 200 auf generell 8 000 Mark geklettert, im Osten Berlins für Rente und Arbeitslosigkeit von 6 400 auf 6 800 Mark Monatseinkommen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)