Die Kasseler Richter hatten zum Abbruchbegehren für das Westendhaus Liebigstraße 5 festgestellt, diesem müsse die Stadt nicht nachkommen, da der Bauherr zum Ersatz Luxuswohnungen plane.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.12.2001)
Vor einem Jahr hatte das Wohnungsamt bei seinen Kontrollen gegen Zweckentfremdung moniert, daß in dem Westendhaus nur Wohnungen erlaubt seien und eine entsprechende Verfügung erlassen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)