Wettbewerbs-Wächter

  1. Die Ausnutzung der Monopolstellung im Bereich der Hamburger Hafenbahn für eine Blockade des EVB-Containerzuges sei "auf den ersten Blick kartellrechtlich nicht zulässig", erklärten die Wettbewerbs-Wächter damals. ( Quelle: TAZ 1994)