Wettbewerbseinschränkungen

  1. Voraussetzung dafür ist, dass die fusionswilligen Unternehmen übergeordnete volkswirtschaftliche Gründe vorweisen können, denen eine größere Bedeutung beigemessen wird als die durch das Zusammenschlussvorhaben bedingten Wettbewerbseinschränkungen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.02.2002)
  2. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Dieter Wolf, ist strikt gegen Wettbewerbseinschränkungen auf dem Strommarkt. ( Quelle: )