Schließlich wird nach Ansicht der Kläger auch die Wettbewerbsfreiheit verletzt, weil das Ladenschlussgesetz für Tankstellen, Läden in Bahnhöfen und Geschäften in bestimmten Kur- und Erholungsgebieten längere Öffnungszeiten ermögliche.
( Quelle: )
Seiner Meinung nach stehen Gleichbehandlungsgrundsatz und Wettbewerbsfreiheit über einem rechtlichen Eingriff.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)