Wettbewerbsfreiheit

  1. Schließlich wird nach Ansicht der Kläger auch die Wettbewerbsfreiheit verletzt, weil das Ladenschlussgesetz für Tankstellen, Läden in Bahnhöfen und Geschäften in bestimmten Kur- und Erholungsgebieten längere Öffnungszeiten ermögliche. ( Quelle: )
  2. Seiner Meinung nach stehen Gleichbehandlungsgrundsatz und Wettbewerbsfreiheit über einem rechtlichen Eingriff. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)