Die EU-Kommission drohte damit, die grenzüberschreitende Preisbindung als Wettbewerbshindernis zu verbieten.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Dabei hatten die Brüsseler Wettbewerbshüter vor allem das deutsche Rücknahmesystem für Einwegverpackungen als unzulässiges Wettbewerbshindernis moniert.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.08.2004)